© Hunor Kristo - stock.adobe.com
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Qualitätsprüfungen: Damit wir immer besser werden

Um einen guten und passenden Pflegedienst zu finden, brauchen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verlässliche und vergleichbare Informationen. Seit 2009 überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD)  im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen jedes Jahr die Qualität von Pflegediensten und Pflegeheimen – und seit 2014 auch die Qualität von teilstationären Pflegeeinrichtungen  wie Tagespflegeeinrichtungen.

In ambulanten Pflegediensten wird die Qualität der

  • körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
  • pflegerischen Betreuungsmaßnahmen,
  • Hilfen bei der Haushaltsführung,
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege geprüft

Zudem wird die Abrechnung der Leistungen nach SGB XI und SGB V geprüft.

Die Informationsquellen zur Prüfung durch den MD

  • Inaugenscheinnahme der in die Stichprobe einbezogenen pflegebedürftigen Menschen
  • Auswertung der Pflegedokumentation
  • Befragung des pflegebedürftigen Menschen
  • Befragung der Angehörigen und/oder der Pflegeperson
  • Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung

Für die Landesverbände der Pflegekassen wird innerhalb von drei Wochen ein Prüfbericht erstellt. Er enthält Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und eventuell empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung. Auch die Pflegeeinrichtung und die zuständige Heimaufsichtsbehörde bekommen den Prüfbericht und haben Gelegenheit zur Stellungnahme.

Über das Ergebnis der letzten Prüfung freuen wir uns und arbeiten weiter an unserer guten Qualität.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Qualitätsprüfung »