Offene Stellen
Qualitätsprüfungen: Damit wir immer besser werden
In ambulanten Pflegediensten wird die Qualität der
- körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
- pflegerischen Betreuungsmaßnahmen,
- Hilfen bei der Haushaltsführung,
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege geprüft
Zudem wird die Abrechnung der Leistungen nach SGB XI und SGB V geprüft.
Die Informationsquellen zur Prüfung durch den MD
- Inaugenscheinnahme der in die Stichprobe einbezogenen pflegebedürftigen Menschen
- Auswertung der Pflegedokumentation
- Befragung des pflegebedürftigen Menschen
- Befragung der Angehörigen und/oder der Pflegeperson
- Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung
Für die Landesverbände der Pflegekassen wird innerhalb von drei Wochen ein Prüfbericht erstellt. Er enthält Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und eventuell empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung. Auch die Pflegeeinrichtung und die zuständige Heimaufsichtsbehörde bekommen den Prüfbericht und haben Gelegenheit zur Stellungnahme.
Über das Ergebnis der letzten Prüfung freuen wir uns und arbeiten weiter an unserer guten Qualität.